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Die Altstadtschutzverordnung

Die ‚Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutz der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung)‘ gehört zu den wichtigsten Werkzeugen eines effektiven Schutzes des historischen Erscheinungsbildes der Altstadt. Die gültige Fassung vom 4. Dezember 2007 wurde im Amtsblatt Nr. 50 vom 10. Dezember 2007 veröffentlicht. Die Novellierung mit einer Anpassung an neue Entwicklungen war rund 30 Jahre nach der ersten Fassung von 1976 notwendig geworden.


Die Altstadtschutzverordnung besteht aus zwei Teilen, die sich zum einen mit der baulichen Gestaltung und zum anderen mit Werbeanlagen beschäftigen. Historisch gesehen sind darin zwei unterschiedliche Ortsvorschriften vereinigt.





Ein Vorläufer der Altstadtschutzverordnung

Am 2. März 1954 erließ der Landtag des Freistaates Bayern das ‚Gesetz über verunstaltende Außenwerbung‘ (Bayerisches Gesetz- u. Verordnungsblatt Nr. 4 vom 6.3.1954). Hintergrund war die Sorge um eine zunehmende Verschandelung der Landschaft und von Ortschaften durch unkontrollierte Werbeanlagen.


Hinzu kamen die auf dem ‚Tag der deutschen Heimatpflege‘ vom Deutschen Heimatbund am 23. September 1956 gefassten ‚Entschließungen‘, die die Bezirksregierungen den Kommunen zur Umsetzung übermittelten.


Die Stadt Regensburg erarbeitete darauf Entwürfe einer ‚Ortsvorschrift zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern gegen verunstaltende Außenwerbung‘, die noch im selben Jahr als ‚Richtlinien‘ veröffentlicht wurden.





Der Entwurf einer Altstadtschutzverordnung durch die Altstadtfreunde 1967


Bereits im Jahr nach ihrer Gründung legten die Altstadtfreunde am 1. September 1967 einen Entwurf für eine Ortsvorschrift vor, deren Grundlage Art. 107, Abs. 1, Nr. 1 und 4 der Bayerischen Bauordnung von 1962 „zum Schutze historisch bedeutungsvoller Straßen und Plätze und zum Schutz von Kunst- und Kulturdenkmälern“ waren.


Sie umfasste alle genehmigungs- und anzeigepflichtigen Baumaßnahmen im Gebiet der Altstadt, die hier erstmals in ihren genauen Umrissen definiert wurde (§ 1) und die Grundlage für den später ebenfalls von den Altstadtfreunden entwickelten Ensemblebegriff bildete.


Inhalte dieses Entwurfs waren die Baufluchten und Baumassen (§ 2), Baukörper und Bauformen (§ 3), Außenwände (§ 4), Dachentdeckungen (§ 5), Dachgauben (§ 6), Fenster, Fensterläden und Verglasungen (§ 7), Schaufenster, Passagen und Hauseingänge (§ 8), Einfriedungen (§ 9) und Bauunterhalt (§ 10).





Die Altstadtschutzverordnung 1976


Möglicherweise gab das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 den Ausschlag, dass die Stadt Regensburg die Altstadtschutzverordnung am 9. Januar 1976 endlich erließ, rund neun Jahre nach dem Entwurf der Altstadtfreunde. Ihre Geltungsdauer war zunächst auf zehn Jahre festgelegt.


Es wurden alle nahezu Inhalte des Entwurfs von 1967 übernommen, mit Ausnahme des § 10 zum Bauunterhalt, der durch das Bayer. Denkmalschutzgesetz von 1973 überflüssig geworden war). Die Formulierungen wurden indes präziser gefasst und durch zwei Punkte erweitert:


Außenwände (§ 3), Dächer (§ 4), Dachaufbauten und Dachausschnitte (§ 5), Fenster und sonstige Öffnungen (§ 6), Balkone und Brüstungen (§ 7), Freileitungen und Antennen (neu, § 8), Einfriedungen (§ 9), Bauteile von kulturhistorischem Wert (neu, § 10). Hinzu kamen in den § 11–13 Regelungen über Werbeanlagen, die auf der Ortsvorschrift gegen verunstaltende Außenwerbung von 1956 basierten. In einem Anhang ist die Altstadt in „schützenswerte Bereiche“ und „besonders schützenswerte Bereiche“ geteilt.


Damit war ein entscheidendes Mittel für altstadt- und denkmalverträgliche Neu- und Umgestaltungen geschaffen, die kurzzeitigen, nichtsdestoweniger zerstörerischen Modeerscheinungen einen Riegel vorschob.



Die Zeiten wandeln sich rasch und somit auch die Ansprüche an die Altstadt. 1976 dachte man nicht an Satellitenschüsseln, LED-Beleuchtung oder Internet-Knotenpunkte. Die Parameter ändern sich, worauf die Altstadtschutzverordnung reagieren muss. Daher erfolgten in den Jahren 1982 und 2007 folgten zwei Novellierungen.




Geltungsbereich der Altstadtschutzsatzung

Bild: Stadt Regensburg (Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg

(Altstadtschutzsatzung) vom 04. Dezember 2007)



Ob sich die Stadt Regensburg selbst an ihre Vorgaben hält, erscheint angesichts dieses kleinen Meisterwerks städtischer Platzgestaltung auf dem Dachauplatz fraglich.


Wohlfühloase Dachauplatz im Mai 2024

Foto: Peter Morsbach

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